Am 25. Mai 2018 wird die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) vollumfänglich in Kraft treten.
Mit unserem Leitfaden möchten wir Sie bei der Umsetzung der anstehenden Aufgaben rundum das Thema Datenschutz unterstützen.
Für die Archivierung gilt seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) vollumfänglich. Es gibt keine Hintertüren mehr. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem GoBD-Flyer.